Jugendsponsoring

Liebe Skatfreundinnen, liebe Skatfreunde,

um die erfolgreiche Jugendarbeit im SSkV auch weiterhin angemessen unterstützen zu können bitte ich insbesondere die Vorstände der VG’s die Notwendigkeit dieses Sponsorings an ihre Mitglieder – Vereine wie Einzelpersonen – heranzutragen.
Nachdem im vergangenen Jahr das Skatleben wieder weitestgehend normal ablief gab es auch sofort bei allen Altersklassen bis zu den Junioren große Erfolge, die denen der Herren und Damen nicht nachstehen! Damit unsere Jugendlichen weiterhin zu ihren Meisterschaften und anderen Veranstaltungen antreten können sollen sie auch in diesem Jahr wie bisher immer auf die finanzielle Unterstützung ihres Landesverbandes rechnen können – und dazu trägt das Jugendsponsoring zu einem nicht unerheblichen Teil bei!
2024 konnten wir bereits als neuen Jugendsponsor Florian Pieper begrüßen, der die durch den Rückzug des Vereins „Reudnitzer Skatbuben“ aus dem DSkV frei gewordene Nr.9 übernahm – besten Dank für seine Unterstützung auch nochmals an dieser Stelle!
Es warten aber immer noch 9 der 49 möglichen Zahlen auf ihre Besitzer – und auch diese wären doch so gern vergeben! Die SSkV-Jugend (und natürlich auch der Rest der Skater, deren Altersdurchschnitt durch unsere Jugendlichen etwas niedriger wird) freut sich auf weitere Meldungen! Kontaktiert dazu einfach unseren Damen- und Jugendreferenten, den Schatzmeister (Denn die Beiden haben direkt damit zu tun, der eine beim Nutzen und der andere beim Eintreiben der Beträge.) oder ein beliebiges Präsidiumsmitglied!


Jugendsponsoring der Jahre 

2024 2023 2022 2021 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011


  • Gewonnen hat jeweils die Zahl, die beim Samstag-Lotto im Deutschen Lottoblock gezogen wurde (6 aus 49).
    Der Jahreseinsatz pro Zahl beträgt 52,00 €. Pro gewonnene Zahl werden dem Konto 4,25 € gutgeschrieben – maximal aber die eben erwähnten 52,- €. Die Gewinnsumme des Jahres wird vom Beitrag des Folgejahres abgezogen – im (für den Inhaber der Zahl) Idealfall ist also die Jahresteilnahme kostenlos – und das gab es wirklich schon! 
  • Eine Auszahlung erfolgt auf keinen Fall, auch nicht bei Kündigung der Teilnahme, was mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende erfolgen kann.